Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Atlas Reisen/Media Touristik AG

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Atlas Reisen/Media Touristik AG

Gültig ab 01.11.2009 bis auf Widerruf

1. Vertragsabschluss
Vertragspartner von Atlas Reisen ist der Teilnehmer des Arrangements, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Teilnehmern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Inhaber der elterlichen Gewalt bzw. der gesetzliche Vertreter Vertragspartner. Die im Prospekt aufgeführten Leistungen werden von Dritten erbracht und von Atlas Reisen vermittelt, es sei denn, aus den Unterlagen geht klar hervor, dass Atlas Reisen die Leistungen selbst erbringt. Für die vermittelten Leistungen von Dritten gelten deren Allgemeine Vertragsbestimmungen. Die Anmeldung zu einer Reise ist verbindlich. Durch die Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertragspartner bestätigt mit der Anmeldung, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen falscher Angaben jederzeit und ohne Weiteres von der Reise ausgeschlossen werden kann. Bereits erfolgte Zahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet.

2. Zahlungskonditionen
Die Reisearrangements sind 30 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen, bei kurzfristigen Buchungen (siehe Punkt 3) ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Für Gruppenreisen wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% fällig, die nicht rückerstattet wird. Das Reisearrangement ist 45 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen. Verkleinert sich die Anzahl Teilnehmer nach Vertragsabschluss, kann der Preis entsprechend angepasst werden, d.h. der Preis für den einzelnen Teilnehmer kann unter Umständen erhöht werden. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gerät der Vertragspartner ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Atlas Reisen nicht verpflichtet, den Teilnehmer zur Reise zuzulassen. Die Forderung von Atlas Reisen bleibt hierdurch unberührt.

3. Auftragspauschale
Es liegt im Ermessen der Buchungsstelle, eine Auftragspauschale zu erheben, die bei einer Annullierung nicht zurückerstattet wird. Kurzfristige Buchungen: Wir erheben bei Buchungen, welche weniger als 10 Tage vor Abreise getätigt werden, eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.00 pro Person, max. CHF 100.00 pro Dossier.

4. Einreisebestimmungen, Pass und Visa
Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen, Pass- und Visumvorschriften selbst verantwortlich. Auf Wunsch besorgt Atlas Reisen das Visa gegen eine Gebühr. Für die Besorgung der notwendigen Visa wird zusätzlich zu den Konsular- und Portogebühren eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Diese Visumgebühren fallen nicht unter die Annullierungskostenversicherung und müssen auf jeden Fall bezahlt werden, auch wenn der Kunde früher als 30 Tage vor Abreise vom Vertrag zurücktritt. Wird aus Gründen, die Atlas Reisen nicht zu verantworten hat, die Einreise verweigert, gilt das Arrangement als annulliert, wobei die genannten Annullierungskosten anfallen.

5. Änderungen und Annullierung
Bei Änderungen oder Annullierung einer Buchung innerhalb eines Arrangements wird zusätzlich zu den Spesen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Person oder maximal CHF 120.00 pro Auftrag verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr ist von der Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt und muss zusammen mit den Versicherungsgebühren auf jeden Fall bezahlt werden.

6. Annullierungskosten
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Spesen (z.B. Visum) werden folgende Annullierungskosten verrechnet:
30-15 Tage vor Abreise 30% des Arrangementpreises
14- 8 Tage vor Abreise 50% des Arrangementpreises
7- 1 Tage vor Abreise 80% des Arrangementpreises
Abflugtag oder Nichterscheinen 100% des Arrangementpreises
Flugtickets zum Spezialpreis dürfen nur im Rahmen der von den Fluggesellschaften festgelegten Gebühren umgebucht werden. Nach der Ticketausstellung gelten die Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaften.

7. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekosten, sowie einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung. Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Vertragspartners.

8. Annullierungskostenversicherung
Gegen die entsprechenden Gebühren können die Teilnehmer bei Atlas Reisen eine Annullierungskostenversicherung abschliessen. Davon ausgenommen sind die in den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen erwähnten Kosten und Gebühren.

9. Preisanpassungen
Bei Preiserhöhungen durch die Transportunternehmer (z.B. Treibstoff), Erhöhung staatlicher und sonstiger Abgaben (z.B. Steuern und Flughafentaxen) oder Wechselkursschwankungen bleibt es Atlas Reisen vorbehalten, die Preise anzupassen. Sofern die Erhöhung 10% des bestätigten Arrangementpreises übersteigt, kann der Vertragspartner von der Reise ohne Annullierungskosten zurücktreten. Der Rücktritt muss innerhalb von 5 Tagen nach der Mitteilung über die Preiserhöhung bei Atlas Reisen eintreffen.

10. Änderungen und Absagen durch Atlas Reisen
Aus Unterbeteiligung oder Sicherheitsgründen, namentlich höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks und Katastrophen, kann ein Arrangement durch Atlas Reisen auch kurzfristig geändert oder abgesagt werden. Bei Absagen wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transporte und Zeiten können geändert werden, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Atlas Reisen bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Eine weitergehende Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden. Für die Folgen aus den genannten Ereignissen übernimmt Atlas Reisen keine Haftung.

11. Gruppen- und Incentive Reisen
Als Gruppenreise bezeichnen wir Arrangements von mindestens 11 zahlenden Reisenden, welche Hin- und Rückreise sowie Landarrangementprogramm zusammen buchen und die Leistungen gemeinsam beziehen. Bei 25 zahlenden Personen reist die 26. Person gratis (ohne Visum, Zusatzleistungen). Weitere Rabatte können nicht gewährt werden. Bei Buchung wird eine Anzahlung von 30% des bestätigten Rechnungstotal erhoben, die auch im Annullierungsfall nicht rückerstattet wird.

12. Beanstandungen und Haftung
Atlas Reisen haftet bei Schlecht- oder Nichterfüllung von vermittelten Leistungen nicht. Beanstandungen sind direkt an den zur Erbringung der Leistung verpflichteten Dritten zu richten. Atlas Reisen schliesst die Haftung für Schäden infolge Krankheit, Unfall und Verletzung sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Bargeld oder den Verlust oder die Beschädigung von Effekten etc., ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Atlas Reisen, aus.

13. Sicherstellung: Schweizerische Reisegarantie
Reisegarantie Atlas Reisen/Media Touristik AG ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizerischen Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Pauschalreise eingezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erteilt das Faltblatt «Pauschalreisen mit dem Sicherheits-Plus».

14. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Atlas Reisen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerhalb einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende eines Arrangements folgenden Tag.

15. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Atlas Reisen ist der unabhängige Ombudsmann der Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, anzurufen (Tel. 044 485 45 30). Er ist bestrebt, bei jedem Problem eine faire und ausgewogene Einigung zu finden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich ZH, Schweiz.