Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Atlas Reisen/Media Touristik AG

Gültig ab 01.01.2009 bis auf Widerruf

1. Vertragsabschluss

Vertragspartner von Atlas Reisen ist der Teilnehmer des Arrangements, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Teilnehmern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Inhaber der elterlichen Gewalt bzw. der gesetzliche Vertreter Vertragspartner.


Die im Prospekt aufgeführten Leistungen werden von Dritten erbracht und von Atlas Reisen vermittelt, es sei denn, aus den Unterlagen geht klar hervor, dass Atlas Reisen die Leistungen selbst erbringt. Für die vermittelten Leistungen von Dritten gelten deren Allgemeine Vertragsbestimmungen.


Die Anmeldung zu einer Reise oder einem Sprachkurs ist verbindlich. Durch die Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil dieses Vertrages.

Der Vertragspartner bestätigt mit der Anmeldung, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen falscher Angaben jederzeit und ohne Weiteres von der Reise oder dem Sprachkurs ausgeschlossen werden kann. Bereits erfolgte Zahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet.

2. Vertragspartei

Bei folgenden Arrangements und Dienstleistungen finden diese allgemeinen Vertrags- und Reise-bedingungen keine Anwendung:
- Kira Reisen (Seiten 15 und 26)
- Poseidon Arctic Voyages (Seiten 38-39)
- Olympia Reisen (Seiten 42-43)
- Globotrain (Seiten 68-69)
Es gelten dabei die jeweiligen Vertragsbedingungen der oben erwähnten Reiseveranstalter.

3. Zahlungskonditionen

Die Reisearrangements sind 30 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen, bei kurzfristigen Buchungen (siehe Punkt 3) ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig.  Für Gruppenreisen wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 10% fällig, die nicht rückerstattet wird. Das Reisearrangement ist 45 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen. Verkleinert sich die Anzahl Teilnehmer nach Vertragsabschluss, kann der Preis entsprechend angepasst werden, d.h. der Preis für den einzelnen Teilnehmer kann unter Umständen erhöht werden.  Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gerät der Vertragspartner ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Atlas Reisen nicht verpflichtet, den Teilnehmer zur Reise zuzulassen. Die Forderung von Atlas Reisen bleibt hierdurch unberührt.

4. Auftragspauschale

Es liegt im Ermessen der Buchungsstelle, eine Auftragspauschale zu erheben, die bei einer Annullierung nicht zurückerstattet wird. Kurzfristige Buchungen: Nebst dem Zuschlag für kurzfristige Visa-Beschaffung (s. Pkt. 5) erheben wir bei Buchungen, welche weniger als 10 Tage vor Abreise getätigt werden, eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 pro Person, max. 100.- pro Dossier. 

5. Einreisebestimmungen, Pass und Visa

Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen, Pass- und Visumvorschriften selbst verantwortlich. Auf Wunsch besorgt Atlas Reisen das Visum gegen eine Gebühr.

Für die Besorgung der notwendigen Visa wird zusätzlich zu den Konsular- und Portogebühren eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 erhoben. Diese Visagebühren fallen nicht unter die  Annullierungskostenversicherung und müssen auf jeden Fall bezahlt werden, auch wenn der Kunde früher als 30 Tage vor Abreise vom Vertrag zurücktritt. Wird aus Gründen, die Atlas Reisen nicht zu verantworten hat, die Einreise verweigert, gilt das Arrangement als annulliert, wobei die genannten Annullierungskosten anfallen. Bei kurzfristiger Visa-Einholung (Pass + Foto bei uns weniger als 30 Tage vor Abreise) wird vom Konsulat eine Express-Gebühr erhoben, welche wir dem Kunden weiter belasten. 

6. Änderungen und Annullierung

Bei Änderungen oder Annullierung einer Buchung innerhalb eines Arrangements wird zusätzlich zu den Spesen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person oder maximal CHF 120 pro Auftrag verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr ist von der Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt und muss zusammen mit den Versicherungsgebühren auf jeden Fall bezahlt werden.

7. Annullierungskosten und Kursabbruch

Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Spesen (z.B. Visum) werden folgende Annullierungskosten verrechnet:
30-15 Tage vor Abreise 30% des Arrangementpreises
14-8 Tage vor Abreise 50% des Arrangementpreises
7-1 Tage vor Abreise 80% des Arrangementpreises
Abflugtag oder Nichterscheinen 100% des Arrangementpreises

Bei langfristigen Sprachkursen liegt eine teilweise Rückerstattung im freien Ermessen von Atlas Reisen. Es besteht jedoch kein Rückerstattungsanspruch bei Nichtantreten oder vorzeitigen Abbruches eines Sprachkurses.

Flugtickets zum Spezialpreis dürfen nur im Rahmen der von den Fluggesellschaften festgelegten Gebühren umgebucht werden. Nach der Ticketausstellung gelten die Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaften. 

8. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekosten-, sowie einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung. Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Vertragspartners.

9. Annullierungskostenversicherung

Gegen die entsprechenden Gebühren können die Teilnehmer bei Atlas Reisen eine Annullierungskostenversicherung abschliessen. Davon ausgenommen sind die in den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen erwähnten Kosten und Gebühren. 

10. Preisanpassungen

Bei Preiserhöhungen durch die Transportunternehmer (z.B. Treibstoff), Erhöhung staatlicher und sonstiger Abgaben (z.B. Steuern und Flughafentaxen) oder Wechselkursschwankungen bleibt es Atlas Reisen vorbehalten, die Preise anzupassen. Sofern die Erhöhung 10% des bestätigten Arrangementpreises übersteigt, kann der Vertragspartner von der Reise ohne Annullierungskosten zurücktreten. Der Rücktritt muss innerhalb von 5 Tagen nach der Mitteilung über die Preiserhöhung bei Atlas Reisen eintreffen.

11. Änderungen und Absagen durch Atlas Reisen

Aus Unterbeteiligung oder Sicherheitsgründen, namentlich höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks und Katastrophen, kann ein Arrangement durch Atlas Reisen auch kurzfristig geändert oder abgesagt werden. Bei Absagen wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transporte und Zeiten können geändert werden, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Atlas Reisen bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Eine weitergehende Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden. Für die Folgen aus den genannten Ereignissen übernimmt Atlas Reisen keine Haftung.

12. Sprachschule St. Petersburg/Moskau: Mindestteilnehmerzahl

Bei Unterbeteiligung hat Atlas Reisen das Recht, bis 21 Tage vor der Durchführung das Arrangement abzusagen, bemüht sich aber um ein befriedigendes Ersatzangebot. Falls die für die Durchführung des Sprachkurses notwendige Mindestanzahl Kursteilnehmer nicht erreicht wird, informiert Atlas Reisen den Vertragspartner mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Kann Atlas Reisen dem Vertragspartner keinen anderen Sprachkurs anbieten, werden die bereits bezahlten Kursgebühren zurückerstattet. Es besteht kein Recht auf eine Umtriebsentschädigung oder weitergehende Ersatzforderungen. Kann ein Gruppenkurs wegen ungenügender Anmeldungszahl nicht durchgeführt werden, hat Atlas Reisen das Recht, einen Individualkurs der gleichen Länge mit 75% der Lektionen durchzuführen. Die Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. 

13. Sprachschule St. Petersburg/Moskau: Programmänderungen

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Atlas Reisen ist berechtigt, jederzeit Änderungen im Kursprogramm vorzunehmen. Solange keine Bestätigung der Anmeldung erfolgt ist, ist Atlas Reisen berechtigt, die im Kurskalender, im Internet oder sonst wie veröffentlichten Daten und Preise jederzeit zu ändern.

14. Sprachschule St. Petersburg/Moskau: Teilnahme am Unterricht

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Sprachkurs persönlich und regelmässig zu besuchen. Nimmt der Kursteilnehmer nicht an allen Lektionen des Sprachkurses teil, besteht kein Kompensations- oder Rückerstattungsanspruch für bereits geleistete Zahlungen.

15. Sprachschule St. Petersburg/Moskau: Unterkunft

Die Reservierung einer Unterkunft am Ort der Durchführung des Sprachkurses ist Sache des Kursteilnehmers. Atlas Reisen ist ihm bei der Vermittlung einer Unterkunft auf Wunsch behilflich.

16. Sprachschule St. Petersburg/Moskau: Feiertage

An den Feiertagen des Gastlandes fällt der Unterricht in der Regel aus und wird nicht kompensiert. 

17. Flusskreuzfahrt

Für Flusskreuzfahrten gelten spezielle Annullierungs- und Umbuchungsgebühren: Annullierung bis 90 Tage vor Abreise - 10%, 89-60 Tage vor Abreise - 25%, 59-30 Tage vor Abreise - 50%, 29-8 Tage vor Abreise - 75%, 7-0 Tage vor Abreise - 100%.

18. Gruppen- und Incentive Reisen

Als Gruppenreise bezeichnen wir Arrangements von mindestens 11 zahlenden Reisenden, welche Hin- und Rückreise sowie Landarrangementprogramm zusammen buchen und die Leistungen gemeinsam beziehen. Bei 25 zahlenden Personen reist die 26. Person gratis (ohne Visum, Zusatzleistungen). Weitere Rabatte können nicht gewährt werden. Bei Buchung wird eine Anzahlung von 10% des bestätigten Rechnungstotals erhoben, die auch im Annullierungsfall nicht rückerstattet wird.

19. Beanstandungen und Haftung

Atlas Reisen haftet bei Schlecht- oder Nichterfüllung von vermittelten Leistungen nicht. Beanstandungen sind direkt an den zur Erbringung der Leistung verpflichteten Dritten zu richten.

Atlas Reisen schliesst die Haftung für Schäden infolge Krankheit, Unfall und Verletzung sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Bargeld oder den Verlust oder die Beschädigung von Effekten etc., ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Atlas Reisen, aus.

Beanstandungen von Kursteilnehmern müssen unverzüglich dem lokalen Schulsekretariat oder Atlas Reisen in Zürich mitgeteilt werden. Der Kursteilnehmer kann, sofern der von ihm geltend gemachte Mangel eine von Atlas Reisen zu erbringende Leistung betrifft und nicht innerhalb angemessener Frist behoben wird, den Mangel selbständig beheben. Die Kosten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung werden gegen Beleg ersetzt. Bei schuldhafter Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen sind spätere Ansprüche ausgeschlossen. Nach der Rückkehr müssen die Beanstandungen spätestens innerhalb von 30 Tagen mit eingeschriebenem Brief unterbreitet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfallen alle Ansprüche.

Die Haftung von Atlas Reisen im Falle eines Verschuldens ist auf den unmittelbaren Schaden und auf höchstens die zweifache Summe des vom Kursteilnehmer bezahlten Preises beschränkt. 

20. Sicherstellung: Schweizerische Reisegarantie

Atlas Reisen/Media Touristik AG ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizerischen Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Pauschalreise eingezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erteilt das Faltblatt «Pauschalreisen mit dem Sicherheits-Plus».

21. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen Atlas Reisen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerhalb einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende eines Arrangements folgenden Tag. 

22. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Atlas Reisen ist der unabhängige Ombudsmann der Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, anzurufen (Tel. 062 212 66 60). Er ist bestrebt, bei jedem Problem eine faire und ausgewogene Einigung zu finden. 

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich ZH, Schweiz. 

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