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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Atlas Reisen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise der MEDIA TOURISTIK AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Marke Atlas Reisen.

 

1. Vertragsabschluss

1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der MEDIA TOURISTIK AG, Zürich ein Vertrag zustande. Der Anmelder haftet gesamt-schuldnerisch auch für die anderen von ihm angemeldeten Teilnehmer. Vertragspartner von Atlas Reisen ist der Teilnehmer des Arrangements, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Teilnehmern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Inhaber der elterlichen Gewalt bzw. der Gesetzliche Vertreter Vertragspartner. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

1.1.2 Vertragsgegenstand ist die von Ihnen gebuchte Reise gemäss Programm.

1.1.3 Sind bei Musikreisen Besetzungen namentlich genannt, sind diese Nennungen nur Hinweise. Besetzungen bilden in keinem Falle einen Bestandteil des Vertragsinhaltes.

1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:

1.2.1 Bei allen von MEDIA TOURISTIK AG, Zürich vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.

1.2.2 Bei Reisen die nicht von der MEDIA TOURISTIK AG, Zürich organisiert und durchgeführt werden gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, welche wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

2.2 Bearbeitungsgebühren
2.2.1 Änderungswünsche
Bei Änderungen einer Pauschalreise oder anderer Leistungen auf Ihren Wunsch (z.B. andere Flugvariante, Verlängerung) bis 100 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr zwischen Fr. 60.– und Fr. 200.– pro Person und entsprechend dem Änderungsumfang. Für Änderungen ab 99 oder weniger Tage vor Reisebeginn gilt Ziffer 4.1.

2.2.2 Visa
Auf Wunsch holen wir Ihre Visa ein. Die MEDIA TOURISTIK AG, Zürich übernimmt im Sinne von Art.15 Abs.1 Bst.c Pauschalreisegesetz keine Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte, wie auch für nicht bewilligte Visa und die daraus resultierenden Folgen und Kosten, da solche Ereignisse für die MEDIA TOURISTIK AG, Zürich weder vorhersehbar noch abwendbar sind.

2.2.3 Bearbeitung und Reservierung
Bei allen Buchungen erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 80.– pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchungsstelle zusätzlich Gebühren für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.

2.3 Kleingruppen
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest-Teilnehmerzahl benötigt. Sollte die Reise mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden, kann ein Selbstkosten deckender Kleingruppenzuschlag erhoben werden.

2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 25% des Arrangementpreises, mindestens CHF 700.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 45 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann die MEDIA TOURISTIK AG, Zürich nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.

2.5 Preisänderungen
In nachfolgenden Fällen müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen aufgeführten Preise zu erhöhen. Bei Redaktionsschluss nicht bekannte:

  • Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z. B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • erklärbare Druckfehler

Die MEDIA TOURISTIK AG, Zürich wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder bei Reisen mit Einzelpreisen des Gesamtarrangementpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Unterkunft

Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.

3.1 Einzelzimmer
Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges usw. sowie im Zug und auf Schiffen können aber nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle über diese Möglichkeit und den entsprechenden Zuschlag.

3.2 Halbes Doppelzimmer
Bei einigen Reisen bieten wir Alleinreisende Kunden die Möglichkeit, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmern zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein/e Zimmerpartner/in gefunden wird, müssen wir den Einzelzimmerzuschlag nachbelasten.

 

4. Umbuchung/Annulationsbedingungen/Reiseabbruch/Personenwechsel/No-Show

4.1.Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1. Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen. Bis 100 Tage vor Abreise wird für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 60.– und CHF 200.– pro Person und entsprechend dem Änderungsumfang. Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Gebühren erhoben:

99 bis 75 Tage vor Abreise 25%
74 bis 60 Tage vor Abreise 50%
59 bis 30 Tage vor Abreise 75%
29 bis 0 Tage vor Abreise 100%

Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten. Bei Leistungen deren Zahlung sofort bei Buchung fällig ist (z. B. Flüge mit Easyjet, Veranstaltungstickets etc.) werden die gesamten Kosten ab Buchungstag fällig. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmung der unter 1.2.2 aufgeführten Reisen.

4.1.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch durch Kunden
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-)Kosten zu Ihren Lasten.

4.1.3 Personenwechsel durch Kunden Eine Änderung der Reiseteilnehmer muss schriftlich erfolgen. Bis 100 Tage vor Abreise beträgt die Gebühr zwischen CHF 60.– und CHF 200.– pro Person und entsprechend dem Änderungsumfang. Bereits gebuchte und nicht umbuchbare Flüge gehen vollständig zu Ihren Lasten. Kurzfristigere Änderungen der Reiseteilnehmer können nicht immer ermöglicht werden und sind stark abhängig von den gebuchten Leistungen sowie den Vorgaben der Partner von der MEDIA TOURISTIK AG, Zürich. Die Kosten für eine spätere Änderung entsprechen dem Änderungsumfang. Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten.

4.1.4 No-Show durch Kunden
Sofern ein Reiseteilnehmer die Reise ohne vorhergehende Abmeldung nicht antritt, können keine Rückerstattungen geleistet werden.

4.2 Umbuchung/Annullation durch MEDIA TOURISTIK AG, Zürich
4.2.1. Mindestteilnehmerzahl
Unsere angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, so kann die MEDIA TOURISTIK AG, Zürich die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.3). Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

4.2.2. Programmänderungen, Annullation der Reise; Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 8.

5. Veranstaltungen

5. 1. Die Angaben über die Veranstaltungen bei Musik- und Kulturreisen (Opern, Konzerte etc.) basieren auf den offiziellen Spielplänen bei Redaktionsschluss des Kataloges.

5. 2. Im Falle einer Änderung einer Veranstaltung vor Reiseantritt können Veranstaltungskarten zurückgenommen werden. Sobald offizielle Informationen über eine Änderung vorliegen, werden die Teilnehmer benachrichtigt.

5. 3. Angaben über Besetzungen (Interpreten) der einzelnen Veranstaltungen basieren auf den offiziellen Informationen der Veranstalter. Bei Besetzungsänderungen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, das Publikum darüber zu informieren. Grundsätzlich werden im Fall von Besetzungsänderungen Eintrittskarten nicht zurückgenommen. Gemäss Ziff. 1.1.3. bilden Besetzungen (Interpreten) keinen Bestandteil des Vertrages mit der MEDIA TOURISTIK AG, Zürich.

5. 4. Benutzervorschriften
Es gelten für alle Veranstaltungen die Benutzungsvorschriften der jeweiligen Veranstalter.

5. 5. Vermittlungsgebühren
Preise für Veranstaltungen können die branchenüblichen Vermittlungsgebühren enthalten.

 

6. Versicherungen

Der Abschluss einer Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist zwingend. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Informationen zu unseren angebotenen Versicherungen finden Sie auf unserer Website www.atlas-reisen.ch oder auf unserer Informationsbroschüre. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.

 

7. Pass, Visa, Impfungen usw.

Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-,Visa-, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denjenigen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

7.1 Ausweispapiere
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere wie Pass, ID, usw. sind Sie alleine verantwortlich.

7.2 Einholen von Visa
Bei ab der Schweiz begleiteten Gruppenreisen ist MEDIA TOURISTIK AG, Zürich für die fristgerechte Einholung der Visa besorgt. Bei lokal geführten Reisen und individuell zusammengestellten Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Informationen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.

7.3 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen finden Sie im Katalog oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.safetravel.ch.

 

8. Haftung

8.1 Allgemein
MEDIA TOURISTIK AG, Zürich hat die Katalogausschreibungen, die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.

8.2 Ausfall von Leistungen
MEDIA TOURISTIK AG, Zürich vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben interna-tionale Abkommen (Ziffer 8.4.1).

8.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Sollte eine kulturelle Veranstaltung infolge schlechten Wetters nicht durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer maximal den entsprechenden Ticketpreis zurück. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungausschlüsse in anwendbaren internationaler Abkommen oder nationalen Gesetzen.

8.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
8.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze
Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich MEDIA TOURISTIK AG, Zürich auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.4.2 Haftungsausschlüsse
MEDIA TOURISTIK AG, Zürich haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse Ihrerseits
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches MEDIA TOURISTIK AG, Zürich oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt
  • nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

MEDIA TOURISTIK AG, Zürich haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flug-planänderungen wird keine Haftung übernommen.

8.4.3 Lokale Aktivitäten/Ausflüge
Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet MEDIA TOURISTIK AG, Zürich nicht.

8.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet MEDIA TOURISTIK AG, Zürich nicht.

8.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

9. Beanstandungen

9.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.

9.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

9.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei MEDIA TOURISTIK AG, Zürich oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

 

10. Mitwirkungspflichten Ihrerseits

10.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer, die die Reisegruppe nachhaltig stören oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen, von der Reise auszuschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.

10.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei einigen Reisen wird eine gute Gesundheit usw. vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Reiseleiter den Teilnehmer von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.

 

11. Planung nach Ihrer Rückkehr

Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

 

12. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei individuellen Reisen und Reisen ohne Schweizer Reiseleitung ist der Kunde für die Rückbestätigung des Weiter- und Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

13. Sicherstellung von Kundengeldern

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

 

14. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich, Mo-Fr 10.00–16.00 Uhr, Telefon 044 485 45 35, info@ombudsman-touristik.ch.

 

15. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und der MEDIA TOURISTIK AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die MEDIA TOURISTIK AG können nur am Firmensitz in Zürich, Schweiz angebracht werden.

MEDIA TOURISTIK AG
Atlas Reisen
Birmensdorferstrasse 55
CH - 8004 Zürich
 

 
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Sie können den Katalog online anschauen oder ihn kostenlos bei uns bestellen.

 
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